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Verhaltenskodex

Wir wollen richtig handeln – Unser Hinweisgebersystem

Wir streben danach, Transparenz und höchste Standards der Unternehmensethik zu wahren. Ein Hinweisgebersystem erlaubt es, mutmaßliches Fehlverhalten zu melden, dass sich auf Personen, unsere Organisation, die Gesellschaft oder die Umwelt auswirkt. Ein Hinweisgebersystem verringert die Wahrscheinlichkeit von Fehlverhalten und zeigt unser Engagement für ethische Unternehmensführung. Sie brauchen keinen Beweis für Ihren Verdacht, jedoch sollten Meldungen in gutem Glauben gemacht werden.

Sie können Ihre Bedenken anonym äußern, indem Sie unseren Meldekanal nutzen, der durch eine Drittpartei gemanagt wird.

Der Meldekanal ermöglicht anonyme Meldungen und anonyme Kommunikation: https://report.whistleb.com/de/eos

Der anonyme Meldeweg wird von einem externen Partner, Whistleblowing Centre, zur Verfügung gestellt, um die Anonymität zu wahren. Das anonyme Meldeverfahren ist verschlüsselt und passwortgeschützt.

Alle Meldungen werden vertrauensvoll verarbeitet.


1. Einführung

  • Alle Unternehmen der EOS-Gruppe („EOS“, „wir“ oder „uns“) verpflichten sich, zu einem guten und gesunden Leben beizutragen, nachhaltige Erlebnisse und Freude zu bieten, ihren Emissionsausstoß zu minimieren und eine sichere und einladende Gemeinschaft für ihre wichtigsten Stakeholder zu schaffen.
  • Dieser Verhaltenskodex für Lieferanten (der „Kodex“) enthält einheitliche verbindliche und wesentliche Anforderungen für jede natürliche oder juristische Person, die uns Waren liefern oder Dienstleistungen erbringen oder mit der wir in irgendeiner Weise oder Form zusammenarbeiten (zusammen der/die „Partner“). Wir bei EOS sind diesem Dokument in vollem Umfang verpflichtet und erwarten dasselbe von unseren Partnern.
  • Mit der Annahme dieses Kodex verpflichtet sich der Partner, die Bedingungen dieses Kodex in Bezug auf seine Geschäftsbeziehungen mit uns und im Umgang mit seinen eigenen Mitarbeitern, Lieferanten, Geschäftspartnern und anderen Stakeholdern einzuhalten.
  • Der Partner verpflichtet sich, sicherzustellen, dass auch seine eigenen Lieferanten, Dienstleister und Geschäftspartner die in diesem Kodex festgelegten Verpflichtungen in Bezug auf Lieferungen an EOS einhalten.
  • Alle Fragen und Mitteilungen zu diesem Kodex können an den jeweiligen Ansprechpartner des Partners bei EOS oder den Einkaufsleiter Frank Bildat gerichtet werden. Wenn das Dokument selbst unterzeichnet wird, kann die unterzeichnete Version an einkauf@eos-sauna.de gesendet werden.


2. EINHALTUNG VON GESETZEN UND VORSCHRIFTEN

  • Zusammen mit diesem Kodex hat der Partner alle zwingenden Gesetze und Verordnungen, behördlichen Anordnungen und Entscheidungen sowie alle anderen einschlägigen gesetzlichen Normen (die „Regeln“) einzuhalten, die für seinen Betrieb gelten.
  • Da wir Partner in vielen verschiedenen Teilen der Welt haben, liegt es in der alleinigen Verantwortung des Partners, sich mit den lokalen Regeln vertraut zu machen, diese zu überwachen und seine Richtlinien und Handlungen entsprechend anzupassen.
  • Der Kodex ersetzt oder setzt zwingende Gesetze und Vorschriften nicht außer Kraft. Wenn die Anforderungen dieses Kodex den anwendbaren zwingenden Gesetzen und Vorschriften widersprechen, wird der Partner die Gesetze und Vorschriften befolgen, aber dabei den Geist dieses Kodex einhalten. Die Anforderungen dieses Kodex können jedoch über die geltenden Regeln hinausgehen, in diesem Fall hat dieser Kodex Vorrang.
  • Ohne Einschränkung der generellen Gültigkeit des Vorstehenden erklärt der Partner das Folgende:
    • Jedwede Korruption wird verurteilt. Wir erwarten von unseren Partnern, dass sie jedwede Bestechung und Korruption verurteilen. Partner sind verpflichtet, Standards oder Verfahren einzuhalten, mit denen sichergestellt wird, dass niemand, der in ihrem Namen handelt, Bestechungsgelder oder andere unzulässige Zahlungen anbietet, um neue Kunden zu gewinnen oder bestehende Kunden zu halten oder sich andere ungerechtfertigte Vorteile zu sichern. Partnern ist es nicht gestattet, unseren Mitarbeitern Geschenke oder Bewirtung über übliche Standards hinaus zukommen zu lassen, die unsere Entscheidungen in Bezug auf den Partner beeinflussen könnten den Anschein erwecken könnten, sie zu beeinflussen. Die Bereitstellung eines Geschenks in Form von Bargeld ist nie akzeptabel.
    • Fairer Wettbewerb. Wir erwarten von unseren Partnern, dass sie alle geltenden kartell- und wettbewerbsrechtlichen Regeln einhalten. Dazu gehört, mit ihren Wettbewerbern keine Preise zu diskutieren, Märkte nicht aufzuteilen, Angebote nicht abzusprechen und ähnliche Aktivitäten zu unterlassen.
    • Vermeidung von Interessenkonflikten. Die Partner verpflichten sich, sämtliche Situationen zu vermeiden, in denen ein Interessenkonflikt zwischen dem Partner und EOS besteht oder bestehen könnte. Dies schließt Interaktionen mit unseren Mitarbeitern ein, die zu einem Interessenkonflikt mit der Pflicht dieses Mitarbeiters führen könnten, in unserem besten Interesse zu handeln. Die Partner müssen mögliche oder bestehende Interessenkonflikte hinsichtlich EOS offenlegen.
    • Bekämpfung von Geldwäsche, Datenschutz und Handelssanktionen. Die Partner haben alle geltenden Regeln in Bezug auf die Bekämpfung von Geldwäsche, auf die Privatsphäre und den Datenschutz sowie alle geltenden Wirtschafts- und Handelssanktionen einzuhalten.
    • Rechte an geistigem Eigentum und Vertraulichkeit. Die Partner stellen sicher, dass sie während ihrer Tätigkeit keine Rechte an geistigem Eigentum von EOS oder Dritten verletzen. Die Partner sind nicht berechtigt, den Namen, das Logo oder die Marke von EOS zu verwenden oder unsere Geschäftsbeziehung in irgendeiner Weise ohne unsere schriftliche Genehmigung zu veröffentlichen. Sofern zwischen EOS und dem jeweiligen Partner nichts anderes schriftlich vereinbart wurde verpflichten sich die Partner auch, alle Materialien, die sie von EOS vor, während oder nach der Geschäftsbeziehung erhalten, vertraulich zu behandeln.


3. MENSCHEN- UND ARBEITSRECHTE

  • Wir respektieren alle international anerkannten Menschenrechte und erwarten von unseren Partnern dasselbe.
  • Ohne Einschränkung der generellen Gültigkeit des Vorstehenden erklärt der Partner das Folgende:
    • i. i. Er hält alle verbindlichen Regeln im Arbeitsrecht ein, z. B. in Bezug auf Mindestlohn, Arbeitsbedingungen und Arbeitszeiten;
    • ii. er stellt sicher, dass alle Arbeitnehmer vor Beginn ihres Arbeitsverhältnisses über die genauen Bedingungen ihrer Beschäftigung informiert werden;
    • iii. er beschäftigt keine Arbeitnehmer, die jünger als 15 Jahre sind bzw. das vor Ort geltende Mindestalter für Arbeitnehmer unterschreiten;
    • iv. er duldet keine direkte, indirekte, physische, psychische oder verbale Belästigung von Mitarbeitern;
    • v. er respektiert das Recht der Arbeitnehmer, sich kollektiv zu organisieren und Gewerkschaften zu bilden;
    • vi. er setzt keine Pflicht- oder Zwangsarbeit ein und beteiligt sich nicht an Menschenhandel oder einer anderen Art moderner Sklaverei; und
    • vii. er behandelt alle Arbeitnehmer gleich und respektvoll, unabhängig von Ethnie, Hautfarbe, Religion, Nationalität, Geschlecht, politischer Meinung, sozialer Herkunft und anderen ähnlichen Unterschieden, es sei denn, eine solche Differenzierung beruht auf den wesenstypischen Anforderungen der betreffenden Aufgabe.


4. GESUNDHEIT & SICHERHEIT AM ARBEITSPLATZ

  • Der Partner verpflichtet sich, seinen Mitarbeitern und Auftragnehmern einen sicheren und gesunden Arbeitsplatz gemäß allen geltenden Regeln zu bieten.
  • Ohne Einschränkung der generellen Gültigkeit des Vorstehenden erklärt der Partner das Folgende:
    • i. Er stellt sicher, dass den Mitarbeitern und Auftragnehmern erforderliche Informationen und Ausrüstung für die Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt werden;
    • ii. er bietet den Mitarbeitern und Auftragnehmern die notwendigen Voraussetzungen für ein gesundes Arbeitsumfeld, einschließlich, aber nicht beschränkt auf sauberes Trinkwasser, saubere Toiletten und andere Einrichtungen, angemessene Beleuchtung sowie erforderliche Heizung und/oder Klimaanlage;
    • iii. er stellt sicher, dass das Personal in notwendigen Verfahren zur Produktsicherheit geschult wird.


5. UMWELTSCHUTZ & KLIMAWANDEL

  • Der Partner unternimmt alle zumutbaren Anstrengungen, um die Umwelt zu schützen und die negativen Auswirkungen seiner Aktivitäten auf die Umwelt zu minimieren.
  • Der Partner geht präventiv an ökologischen Herausforderungen heran und beteiligt sich an Initiativen, die eine größere Umweltverantwortung fördern.
  • Ohne Einschränkung der generellen Gültigkeit des Vorstehenden erklärt der Partner das Folgende:
    • i. Er holt alle erforderlichen Umweltzulassungen und/oder Genehmigungen ein, sorgt für ihre fortgesetzte Gültigkeit und befolgt sie;
    • ii. er hält die geltenden Umweltvorschriften der Rechtsordnung(en), in der/denen der Partner tätig ist, ein;
    • iii. er überwacht und kontrolliert gemäß den geltenden Regeln Emissionen und Abfälle und andere negative Umweltauswirkungen, die durch seinen Betrieb entstehen, und ergreift entsprechende Maßnahmen;
    • iv. er berücksichtigt stets die Umweltauswirkungen seiner Tätigkeiten und ergreift gegebenenfalls Maßnahmen zur Reduktion oder zum Ausgleich der Treibhausgase.


6. HINWEISGEBER

  • Alle unsere Partner haben Verstöße gegen diesen Kodex direkt an ihren Ansprechpartner bei EOS zu melden.
  • Wenn die Partner nicht bereit sind, eine solche Meldung an ihren Ansprechpartner zu machen, bietet unser Hinweisgeberdienst unseren Partnern und ihren Mitarbeitern eine Möglichkeit, vermutetes Fehlverhalten von EOS über unseren anonymen Meldekanal mitzuteilen. Die Meldungen sind durch die Hinweisgeberrichtlinie der EU geschützt, soweit sie Verstöße in Rechtsgebieten betreffen, die in der Hinweisgeber-Richtlinie oder dem Rechtsakt, mit dem die Richtlinie in nationales Recht umgesetzt wird, ausdrücklich genannt sind.
  • Unser Meldekanal wird von einem Dritten bereitgestellt und die Identität des Absenders der Meldung wird stets anonymisiert. Wir behandeln alle Benachrichtigungen, die wir über den Kanal erhalten, vertraulich und nur durch besonders ernannte Personen. Alle durch die Meldung erhaltenen personenbezogenen Daten werden gemäß der Datenschutz-Grundverordnung („DSGVO“) verarbeitet.
  • Bitte beachten Sie, dass keine Nachweise für Fehlverhalten erforderlich sind, dass aber alle Meldungen über den Kanal in gutem Glauben erfolgen müssen.
  • Weitere Informationen zu unserem Hinweisgeberdienst finden Sie in unserer Hinweisgeber-Richtlinie: https://report.whistleb.com/de/eos


7. EINHALTUNG UND KÜNDIGUNG

  • Der Partner verpflichtet sich, die Einhaltung dieses Kodex regelmäßig zu überwachen und EOS auf Verlangen Zugang zu allen relevanten Unterlagen zu gewähren, die zum Nachweis der Einhaltung des Kodex erforderlich sind. EOS oder ein von uns ausgewählter Dritter hat das Recht, nach angemessener Vorankündigung ein Audit der Einrichtungen des Partners durchzuführen, um die Einhaltung dieses Kodex zu überprüfen.
  • Bei Nichteinhaltung dieses Kodex wird der Partner EOS unverzüglich benachrichtigen.
  • Der Partner erkennt an, dass ein Verstoß gegen diesen Kodex ein wesentlicher Verstoß ist und als solcher ein ausreichender Grund für ein Unternehmen der EOS-Gruppe ist, seine Verträge und Geschäftsbeziehungen mit dem Partner zu kündigen, unabhängig von den Bedingungen einer Vereinbarung, der dieser Kodex beigefügt ist.
  • Alle Produkte, die von dem oder für den Partner unter Verstoß gegen diesen Kodex hergestellt wurden, gelten als nicht konform, und EOS behält sich das Recht vor, solche Produkte abzulehnen, unbeschadet anderer Rechtsbehelfe, die EOS im Rahmen von Regeln oder Vereinbarungen zwischen dem Partner und EOS zur Verfügung stehen.


8. ANWENDBARKEIT

  • Die Verpflichtungen aus diesem Verhaltenskodex für Lieferanten bestehen neben anderen Verpflichtungen aus anderen Verträgen zwischen EOS und dem Partner.
  • Das Dokument kann unabhängig für sich stehend oder als Anhang einer anderen Vereinbarung, z. B. einer Liefervereinbarung, unterzeichnet werden.
  • Dieser Kodex überdauert die Kündigung bzw. den Ablauf jeder anderen Vereinbarung, der er beigefügt ist, und bleibt in Bezug auf alle Lieferungen des Partners an EOS in Kraft.
  • Wir entwickeln unsere Compliance- und Nachhaltigkeitsprozesse ständig weiter. Daher behalten wir uns das Recht vor, diesen Kodex jederzeit einseitig zu aktualisieren. Bei wesentlichen Aktualisierungen senden wir unseren Partnern eine aktuelle Version dieses Kodex. Dazu informieren wir per E-Mail über Aktualisierungen und hinterlegen den jeweils aktuellen Stand auf unserer Homepage.


9. KENNTNISNAHME UND ZUSTIMMUNG

  • Der Partner bestätigt hiermit, dass er diesen Verhaltenskodex für Lieferanten sorgfältig geprüft hat und seine Bedingungen vollständig einhalten wird.
  • Ich als Unterzeichner dieser Kenntnisnahme bin befugt, das folgende Unternehmen zu vertreten und rechtlich zu binden.



Whistleblowing-Richtlinien

1. Einführung – Was ist Whistleblowing und warum ist es so wichtig?

Unsere Organisation ist bestrebt, Transparenz und die höchsten Standards für Unternehmensethik zu erreichen. Unser Whistleblowing-Dienst bietet die Möglichkeit, dem Unternehmen bzw. der Organisation Verdachtsfälle von Fehlverhalten vertraulich zu melden. Er stellt ein wichtiges Tool dar, das Risiken reduziert und das Vertrauen in unsere Organisation aufrechterhält, indem es uns ermöglicht, potenzielles Fehlverhalten frühzeitig zu erkennen und entsprechend zu handeln. Meldungen können offen oder anonym gesendet werden.


2. Wann sollte man etwas melden?

Der Whistleblowing-Dienst kann dazu genutzt werden, um uns über ernsthafte Risiken für Personen, unser Unternehmen/unsere Organisation, die Gesellschaft oder die Umwelt zu alarmieren.

Angelegenheiten, die gemeldet werden sollten, umfassen u. a. Straftaten, Unregelmäßigkeiten und Verstöße oder andere Handlungen, die gegen EU- oder nationales Recht verstoßen, die im Zusammenhang mit der Arbeit stehen. Beispiele hierfür sind:

  • Korruption und finanzielle Unregelmäßigkeiten z. B. Bestechung, unlauterer Wettbewerb, Geldwäsche, Betrug, Interessenkonflikte
  • Verstöße gegen Gesundheits- oder Sicherheitsvorkehrungen z. B. Arbeitsschutzvorschriften, Produktsicherheit, schwerwiegende Diskriminierung und Belästigungen, die gegen Gesetze verstoßen
  • Verstöße gegen Umweltschutzmaßnahmen; z. B. illegale Beseitigung von Sonderabfall
  • Verletzung der Privatsphäre z. B.missbräuchliche Verwendung von personenbezogenen Daten

Bei Angelegenheiten, die beispielsweise die Unzufriedenheit am Arbeitsplatz oder vergleichbare Themen betreffen, werden die Beschäftigten gebeten, sich an ihre Vorgesetzten zu wenden, da Angelegenheiten dieser Art nicht im Rahmen des Whistleblowings untersucht werden können.

Eine hinweisgebende Person braucht keine stichhaltigen Beweise, um einen Verdacht zu melden. Absichtlich gemachte böswillige oder falsche Meldungen sind jedoch verboten. Der Missbrauch des Whistleblowing-Dienstes stellt ein schwerwiegendes Disziplinarvergehen dar.


3. Wie kann man etwas melden?

Zum Melden von Bedenken gibt es verschiedene Möglichkeiten:

  • Alternative 1: Wenden Sie sich an einen Vorgesetzten innerhalb unserer Organisation.  
  • Alternative 2: Anonyme oder vertrauliche Meldung an das Whistleblowing-Team über den Meldekanal für hinweisgebende Personen: report.whistleb.com/de/eos

Alle eingehenden Nachrichten werden vertraulich behandelt. Der Whistleblowing-Kanal wird von WhistleB, einem externen Dienstleistungsunternehmen, verwaltet. Alle Nachrichten werden verschlüsselt. Um die Anonymität der Person, die die Nachricht absendet, sicherzustellen, löscht WhistleB alle Metadaten, einschließlich der IP-Adressen. Auch im anschließenden Dialog mit der Person, die die Nachricht erhält, bleibt die Person, die die Nachricht gesendet hat anonym.


4. Der Untersuchungsprozess

Das Whistleblowing-Team

Der Zugang zu Nachrichten, die über unseren Whistleblowing-Kanal empfangen werden, ist auf die ausgewählten Personen beschränkt, die zur Bearbeitung von Whistleblowing-Fällen berechtigt sind. Ihre Arbeitsschritte werden protokolliert und die Meldungen vertraulich behandelt. Bei Bedarf können nach Zustimmung der hinweisgebenden Person, falls deren Identität offenbart wird, Personen hinzugezogen werden, die die Untersuchung mit ihren Fachkenntnissen unterstützen. Diesen Personen können dann auf relevante Daten zugreifen, wobei sie auch zur Wahrung der Vertraulichkeit verpflichtet sind.

Empfangen von Meldungen

Nach dem Eingang einer Meldung entscheidet das Whistleblowing-Team, ob es die Meldung akzeptiert oder ablehnt. Wenn die Meldung akzeptiert wird, werden entsprechende Untersuchungsmaßnahmen ergriffen (siehe nächste Überschrift Untersuchung).

Die hinweisgebende Person erhält innerhalb von 7 Tagen eine Empfangsbestätigung für ihre Meldung.

Das Whistleblowing-Team kann eine Meldung nicht untersuchen, wenn:

  • das vermeintliche Verhalten gemäß dieser Whistleblowing-Richtlinien nicht meldepflichtig ist,
  • die Meldung nicht in gutem Glauben oder in böswilliger Absicht erfolgt ist,
  • nicht genügend Informationen für eine weitere Untersuchung vorliegen
  • oder das gemeldete Problem bereits gelöst wurde.

Wenn eine Meldung Angelegenheiten enthält, die nicht unter diese Whistleblowing-Richtlinien fallen, sollte das Whistleblowing-Team der Person, die die Nachricht gesendet hat, angemessene Anweisungen geben, wie mit diesen Angelegenheiten verfahren werden sollte.

Das Whistleblowing-Team sendet innerhalb von 3 Monaten ab dem Datum des Erhalts der Meldung eine angemessene Rückmeldung.

Untersuchung

Alle Meldungen werden ernst genommen und gemäß diesen Whistleblowing-Richtlinien bearbeitet. 

  • Mitglieder des Whistleblowing-Teams oder Personen, die am Untersuchungsprozess beteiligt sind, werden nicht versuchen, die Identität der hinweisgebenden Person herauszufinden.
  • Das Whistleblowing-Team kann bei Bedarf weiterführende Fragen über den anonymen Meldekanal stellen.
  • Meldungen werden nicht von Personen untersucht, die in den Fall mutmaßlichen Fehlverhaltens verwickelt sein könnten oder damit im Zusammenhang stehen.
  • Das Whistleblowing-Nachrichten werden von allen beteiligten Parteien vertraulich behandelt.
  • Externe Fachleute oder Fachleute aus dem Unternehmen können ggf. in der Untersuchung hinzugezogen werden, nachdem die hinweisgebende Person dem zugestimmt hat.
     


5. Schutz und Privatsphäre

Schutz des Hinweisgebers im Falle von nicht anonymen Whistleblowing

Personen, die einen ernsthaften Verdacht bzw. Bedenken gemäß diesen Richtlinien melden, laufen nicht Gefahr, deswegen ihre Arbeit zu verlieren oder unter irgendeiner Form von Sanktionen oder persönlichen Nachteilen leiden zu müssen. Sofern die hinweisgebende Person in gutem Glauben gehandelt hat, ist es unerheblich, ob sie falsch lag.

Unter Berücksichtigung der Privatsphäre der Personen, gegen die sich die Anschuldigungen gerichtet haben, und unter Einhaltung aller anderen Vertraulichkeitsaspekte wird eine hinweisgebende Person über die Untersuchungsergebnisse zu den Anschuldigungen auf dem Laufenden gehalten.

Falls eine mutmaßliche Straftat gemeldet wurde, wird die nicht-anonyme hinweisgebende Person informiert, dass ihre Identität gegebenenfalls im Rahmen eines Gerichtsverfahrens offengelegt werden muss.

VERARBEITUNG PERSONENBEZOGENER DATEN

Durch das Hinweisgebersystem können ggf. folgende personenbezogene Daten gesammelt werden, um die Fakten zu den gemeldeten Verfehlungen und unangemessenen Verhaltensweisen gemäß unseres Verhaltenskodex oder unseren internen Vorschriften zu untersuchen: zur in einer Nachricht genannten Person (falls nicht anonym), zu beteiligten Dritten. Diese Art der Verarbeitung beruht auf rechtlichen Verpflichtungen und dem berechtigten Interesse der Datenverantwortlichen, Reputationsrisiken zu vermeiden und eine ethische Geschäftstätigkeit zu fördern. Die im Rahmen dieser Verarbeitung zur Verfügung gestellten Beschreibungen und Fakten sind nur den zuständigen und autorisierten Personen vorbehalten, die diese Informationen vertraulich behandeln. Sie können Ihr Recht auf Auskunft, Berichtigung und Widerspruch sowie auf eingeschränkte Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gemäß den lokalen Datenschutzgesetzen ausüben. Diese Rechte unterliegen vorrangigen Schutzmaßnahmen, die erforderlich sind, um die Vernichtung von Beweismitteln oder andere Behinderungen der Bearbeitung und Untersuchung des Falles zu verhindern. Daten werden innerhalb der EU gespeichert. Bei weiteren Fragen oder Beschwerden wenden Sie sich bitte an info@eos-sauna.de

LÖSCHUNG VON DATEN

Personenbezogene Daten, die in Whistleblowing-Meldungen und in Untersuchungsunterlagen enthalten sind, werden nach Abschluss der Untersuchung gelöscht, es sei denn, die personenbezogenen Daten müssen laut anderem geltenden Recht aufbewahrt werden. Die dauerhafte Löschung erfolgt 30 Tage nach Abschluss der Untersuchung. Untersuchungsunterlagen und Whistleblower-Meldungen, die archiviert werden, werden gemäß DSGVO anonymisiert; sie werden keine personenbezogenen Daten enthalten, anhand derer Personen in direkter oder indirekter Weise identifiziert werden können. 

BEAUFTRAGTE FÜR DEN SCHUTZ PERSONENBEZOGENE DATEN:

EOS Saunatechnik GmbH ist verantwortlich für die personenbezogenen Daten, die im Rahmen des Whistleblowing-Diensts verarbeitet werden.

VERARBEITENDE DER PERSONENBEZOGNEN DATEN:

WhistleB Whistleblowing Centre Ab (World Trade Centre, Klarabergsviadukten 70, SE-107 24 Stockholm), verantwortlich für den Whistleblowing-Dienst, einschließlich der Verarbeitung verschlüsselter Daten, wie z. B. Nachrichten von hinweisgebenden Personen. Weder WhistleB noch Subunternehmer können Nachrichten entschlüsseln und lesen. Das Unternehmen WhistleB und seine Daten verarbeitenden Subunternehmer können daher nicht auf lesbare Inhalte zugreifen.